mit Schubumkehr, [ von Koschutnig am 2010-03-11 15:48:01 ]
wenn sich einer sträubt?
Ein ganze Menge über den "Schub" (dort ebenfalls für Abschiebung) findet sich in
Georg Ferdinand Döllinger (hg.): Sammlung der im Gebiete der inneren Staatsverwaltung des Königreichs
Bayern bestehenden Verordnungen: Staats- und Landespolizei. München 1839.
Etliche königl.-bayerische "Schub"-Zitate von
1807 und 1809 siehe:
http://tinyurl.com/yzx3tbl